Anforderungen an zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024

Einleitung

Wer ein Gutachten für steuerliche Zwecke benötigt, z.B. bei Erbschaft, Schenkung oder Grundsteuer, steht vor der Frage: Welche Qualifikation muss der Sachverständige haben, damit das Gutachten vom Finanzamt anerkannt wird?

Die Antwort liegt in einer internationalen Norm: der DIN EN ISO/IEC 17024. Sie legt fest, wie Sachverständige geprüft und zertifiziert werden müssen, damit ihre Kompetenz objektiv bestätigt ist.

Dieser Artikel erklärt, welche Anforderungen zertifizierte Sachverständige erfüllen müssen, wie die DIN EN ISO/IEC 17024 dabei eine zentrale Rolle spielt und warum nur akkreditierte Zertifikate für steuerliche Gutachten rechtlich anerkannt sind.

Bedeutung zertifizierter Sachverständiger für steuerliche Gutachten

Gutachten über Immobilienwerte sind für steuerliche Zwecke entscheidend, z. B. zur Festsetzung von Erbschafts-, Schenkungs- oder Grundsteuer. Behörden benötigen dabei nachvollziehbare und rechtssichere Bewertungen, die von qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen stammen.

Da der Begriff Sachverständiger in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist, kann sich grundsätzlich jeder so nennen. Umso wichtiger ist es, dass für steuerlich relevante Gutachten nur Personen mit geprüfter Kompetenz beauftragt werden, idealerweise zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Gesetzliche Grundlagen im Steuerrecht

Die Rechtsgrundlage findet sich im Bewertungsgesetz (BewG), insbesondere in § 198 Absatz 2 und § 220 Absatz 2 Satz 3 BewG.

Dort ist geregelt, dass Gutachten zur Wertermittlung für steuerliche Zwecke von Personen stammen müssen, die:

  • Mitglied eines Gutachterausschusses sind oder
  • über eine staatliche oder ISO/IEC 17024-konforme Zertifizierung verfügen.

Damit ist klar: Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist gesetzlich anerkannt und bietet eine gleichwertige Alternative zur öffentlichen Bestellung.

Was ist die DIN EN ISO/IEC 17024?

Die DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine internationale Norm, die die Anforderungen an Zertifizierungsstellen für Personen definiert. Sie stellt sicher, dass nur Fachleute zertifiziert werden, die:

  • ihre fachliche Kompetenz,
  • ihre berufliche Erfahrung und
  • ihre Unabhängigkeit

nachweislich belegen können.

Eine Zertifizierungsstelle darf nur dann Zertifikate nach dieser Norm ausstellen, wenn sie selbst durch eine akkreditierte Stelle, in Deutschland die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle), zugelassen ist.

Anforderungen an Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024

Damit ein Zertifikat für steuerliche Gutachten anerkannt wird, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

1. Akkreditierung der Zertifizierungsstelle

Nur Zertifizierungsstellen, die von der DAkkS oder einer gleichwertigen europäischen Akkreditierungsstelle zugelassen sind, dürfen Zertifikate nach DIN EN ISO/IEC 17024 ausstellen.

→ Ohne diese Akkreditierung ist das Zertifikat ungültig.

2. Nachweis der Fachkompetenz

Der Sachverständige muss seine Kompetenz durch Prüfungen nachweisen. Dazu gehören Kenntnisse in:

  • Bewertungsgesetz (BewG) und ImmoWertV,
  • Wertermittlungsverfahren (Vergleichs-, Ertrags-, Sachwertverfahren),
  • Marktanalyse und Gutachtenerstellung.

3. Unabhängigkeit und Neutralität

Die DIN EN ISO/IEC 17024 verpflichtet Sachverständige zu Unparteilichkeit. Sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen am Bewertungsobjekt haben.

4. Transparente Nachweise

Ein zertifizierter Sachverständiger muss sein gültiges Zertifikat mit Akkreditierungssymbol vorlegen können. Dieses Symbol bestätigt, dass die Zertifizierungsstelle nach ISO/IEC 17024 akkreditiert ist.

Verfahren zur Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Quelle: https://www.dakks.de/de/aktuelle-meldung/amtliche-mitteilung-en-iso-iec-17024-sachverstaendigen-wertermittlung-grundstuecke.html

Internationale Anerkennung und Grenzen

Zertifikate nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind EU-weit anerkannt, sofern die Zertifizierungsstelle Mitglied des europäischen Akkreditierungsnetzwerks ist.

Zertifikate aus Drittstaaten (z. B. USA, UK) werden dagegen häufig nicht akzeptiert, da sie nicht den EU-rechtlichen Anforderungen entsprechen. Für steuerliche Zwecke in Deutschland ist daher eine DAkkS-Akkreditierung entscheidend.

Vorteile einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Für Auftraggeber und Finanzbehörden bietet die Norm zahlreiche Vorteile:

  • Rechtssicherheit – Gutachten sind gesetzlich anerkannt.
  • Qualitätsnachweis – Die fachliche Eignung ist objektiv geprüft.
  • Transparenz – Zertifikate sind nachvollziehbar und überprüfbar.
  • Vertrauen – Auftraggeber erhalten geprüfte und neutrale Bewertungen.

Fazit

Die DIN EN ISO/IEC 17024 ist das zentrale Qualitätskriterium für Sachverständige, die Gutachten für steuerliche Zwecke erstellen. Nur wer von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle geprüft wurde, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach dem Bewertungsgesetz.

Damit sichern Sachverständige nicht nur ihre Anerkennung bei Finanzämtern und Gerichten, sondern auch das Vertrauen ihrer Auftraggeber.

Das wichtigste über die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Sie ist eine internationale Norm, die Anforderungen an die Zertifizierung von Personen, z. B. Sachverständigen, festlegt.

Finanzämter und Gerichte erkennen nur Gutachten an, die von nach ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt wurden.

Ob sich ein Restnutzungsdauergutachten lohnt, hängt vor allem vom Alter und Zustand Ihrer Immobilie ab. Besonders lohnenswert ist es bei Gebäuden, die älter als 30 Jahre sind und noch keine umfassende Kernsanierung erfahren haben – hier bestehen meist gute Chancen auf eine verkürzte Nutzungsdauer und damit auf steuerliche Vorteile.

Wenn Sie als Kapitalanleger planen, ihre Immobilie nach 10-15 Jahren zu verkaufen, dann würden Sie bei dem regulären AfA-Zeitraum von 40 bzw. 50 Jahren eine Großteil des Abschreibepotentials ungenutzt lassen. Durch den verkürzten Zeitraum auf beispielsweise 20 Jahre könnten Sie den steuerlichen Aufwand verdoppeln und haben die Kosten des Nutzungsdauer Gutachtens bereits in einem Jahr wieder amortisiert.

Nur durch die DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstellen oder gleichwertige EU-Institutionen.

In der Regel 5 Jahre – danach ist eine Rezertifizierung erforderlich.

Nur, wenn sie von einer im EU-Akkreditierungssystem anerkannten Stelle stammt.