Steuern sparen
mit einem Restnutzungsdauer Gutachten
Mit einem Gutachten von gutachtenwelt.de können Sie die gesetzliche Abschreibungsdauer von 50 Jahren gezielt verkürzen und so Ihre Steuerlast deutlich senken. Statt pauschal 2 % jährlich profitieren Sie von einer realistischen, oft wesentlich kürzeren Nutzungsdauer Ihrer Immobilie.
Gerade bei älteren Gebäuden vor Baujahr 2000 bringt dieser Nachweis klare Vorteile:
Höhere jährliche Abschreibungen
Spürbare Steuerersparnis
Mehr Nettoertrag aus Ihrer Immobilie
Ein Nutzungsdauergutachten ist der legale Hebel, um Ihre Immobilienrendite nachhaltig zu optimieren – schnell, digital und bundesweit.
Der Ablauf zu einem verkürzten AfA Zeitraum
Unverbindliche Ersteinschätzung
Unsere kostenlose Einschätzung zeigt transparent, ob und in welchem Umfang sich steuerliche Vorteile ergeben könnten.
Bei Bedarf: Gutachten beauftragen
Ergibt unsere kostenfreie Erstbewertung ein positives Ergebnis, können Sie die Erstellung Ihres persönlichen Gutachtens beauftragen.
Detailliertes Gutachten erhalten
Sie erhalten ein professionelles Gutachten zum Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG.
Wir freuen uns über zahlreiche zufriedene Kunden
Das Restnutzungsdauer Gutachten von Gutachtenwelt wurde reibungslos vom Finanzamt anerkannt. Vielen Dank!
Anselm G.
Immobilien Investor
Danke für die schnelle Unterstützung der AfA Optimierung im Rahmen meiner Einkommensteuer.
Sophie S.
Immobilien Eigentümerin
Der Prozess von der Ersteinschätzung, vor Ort Besichtigung sowie Gutachtenerstellung lief echt flott und reibungslos ab! Mein nächstes Restnutzugngsdauer Gutachten reiche ich wieder bei euch ein!
Thomas L.
Immobilien Bestandhalter
Restnutzungsdauer Gutachten in den Medien
FAQ
Mit einem Restnutzungsdauer Gutachten von gutachtenwelt.de erhalten Sie eine präzise Einschätzung der tatsächlichen Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie. Unsere geprüften Sachverständigen bewerten Zustand, Bauqualität und Modernisierungen objektiv – digital unterstützt und auf Wunsch mit Begehung vor Ort. Das Ergebnis kann Ihnen helfen, die Abschreibungsdauer zu verkürzen und steuerliche Vorteile zu sichern. Wir übernehmen die komplette Abwicklung transparent, schnell und bundesweit.
Bei gutachtenwelt.de haben wir uns für ein transparentes, aufwandgerechtes Preismodell entschieden, um Ihnen eine einfache Entscheidungsgrundlage geben zu können. Die Restnutzungsdauer Gutachten Kosten liegen daher unabhängig von der Größe und Komplexität bei einem Festpreis in Höhe von 950 € (inkl. MwSt.). Wir erheben selbstverständlich einen Aufschlag für die persönliche Begehung. Die komplette Kostenübersicht finden Sie auf unserer Preisübersicht
Diese Kosten können Sie natürlich steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
Ein Gutachten. Ein Preis. Volle Klarheit.
Ob sich ein Restnutzungsdauergutachten lohnt, hängt vor allem vom Alter und Zustand Ihrer Immobilie ab. Besonders lohnenswert ist es bei Gebäuden, die älter als 30 Jahre sind und noch keine umfassende Kernsanierung erfahren haben – hier bestehen meist gute Chancen auf eine verkürzte Nutzungsdauer und damit auf steuerliche Vorteile.
Wenn Sie als Kapitalanleger planen, ihre Immobilie nach 10-15 Jahren zu verkaufen, dann würden Sie bei dem regulären AfA-Zeitraum von 40 bzw. 50 Jahren eine Großteil des Abschreibepotentials ungenutzt lassen. Durch den verkürzten Zeitraum auf beispielsweise 20 Jahre könnten Sie den steuerlichen Aufwand verdoppeln und haben die Kosten des Nutzungsdauer Gutachtens bereits in einem Jahr wieder amortisiert.
Ob ein Vor-Ort-Termin nötig ist, hängt vom Einzelfall ab. Viele unserer Gutachten – etwa zur Nutzungsdauer oder Kaufpreisaufteilung – können heute rein digital erstellt werden, wenn ausreichend Objektunterlagen, Fotos und Angaben vorliegen.
Wir empfehlen dennoch die vor Ort Begehung durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen, damit das Gutachten auch reibungslos von ihrem Finanzamt anerkannt wird. Wir können diese deutschlandweit innerhalb kürzester Zeit durchführen. Die Mehrkosten betragen lediglich 350,00€ (inkl. MwSt.), welche Sie selbstverständlich ebenfalls steuerlich absetzen können.
Wenn Sie erst vor kurzer Zeit ein Objekt erworben haben, dann haben Sie wahrscheinlich nicht den Überblick über die Modernisierungen der letzten 20 Jahre. Aus unserer Erfahrung kann Ihnen ihre Hausverwaltung hier bestens weiter helfen. Die Erfassung in unserem online Formular ist extra so entwickelt, dass Sie den Link an ihre Hausverwaltung schicken können und diese für Sie die Daten einträgt. Die Daten bleiben gespeichert und somit können Sie anschließend das Formular an uns abschicken - natürlich sind die Daten dabei stets gesichert und nicht von einer anderen Person auffindbar (der 10 fache Lottogewinn ist da eher möglich).
Die Gebäude-Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet den jährlich absetzbaren Anteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes. Die Berechnung erfolgt in der Regel prozentual auf Basis des Gebäudewerts. Durch die steuerliche Berücksichtigung der AfA wird die steuerpflichtige Einkünftebasis gemindert, ohne dass ein tatsächlicher Mittelabfluss entsteht. Grundsätzlich richtet sich der Prozentsatz nach dem Baujahr des Gebäudes:
- Baujahr bis 1925: 40 Jahre / 2,5%
- Baujahr zwischen 1925 und 2023: 50 Jahre / 2,0%
- Baujahr ab 2023: 33,33 Jahre / 3,33 %
Im Rahmen des Nutzungsdauer Gutachtens kann ein Sachverständiger die tatsächliche restliche Nutzungsdauer auf Basis des aktuellen Standes des Gebäudes feststellen und damit den Zeitraum der Abschreibung ggf. verkürzen. Der verkürzte Zeitraum sorgt für eine schnellere Abschreibung des Gebäudeanteils und somit steigt der nominale steuerliche Aufwand, der Jahr für Jahr angesetzt werden kann und das steuerliche Ergebnis reduziert.
Das steuerliche Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung entspricht in der Regel nicht dem Cashflow Ergebnis einer Immobilie. Die jährliche Abschreibung stellt einen fiktiven Wertverlust des Gebäudes dar, der jedes Jahr als steuerlicher Aufwand geltend gemacht werden kann. Dadurch verringert sich das steuerliche Ergebnis und somit auch die Steuerlast. In der Konsequenz erhöht sich damit auch der Cashflow Gewinn jedes Jahr.
Bei gutachtenwelt.de wird jedes Gutachten von einem qualifizierten, geprüften Immobiliensachverständigen erstellt. Unsere Experten sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, kennen die aktuellen Bewertungsrichtlinien (BMF-Vorgaben, ImmoWertV) und arbeiten nach höchsten Qualitätsstandards.
Dank unseres bundesweiten Netzwerks erhalten Sie Ihr Gutachten schnell, zuverlässig und zu einem transparenten Festpreis. Alle Gutachten erfüllen die Anforderungen von Finanzämtern, Gerichten und Banken – für Sie bedeutet das: geprüfte Qualität, rechtssichere Anerkennung und maximale Verlässlichkeit.
Der Nutzen eines Restnutzungsdauer Gutachtens besteht ausschließlich im steuerlichen Nachweis einer verkürzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 EStG. Ein solcher Nachweis ist nur bei vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilien relevant, da hierdurch die jährliche Abschreibung angepasst werden kann.
Bei selbst genutzten Objekten ist eine steuerliche Abschreibung auf das Gebäude nicht zulässig. Folglich ergibt sich für eigengenutzte Immobilien kein wirtschaftlicher oder steuerlicher Vorteil aus der Erstellung eines Restnutzungsdauer Gutachtens.
Die Berechnung der Nutzungsdauer erfolgt auf Basis Ihrer eigenen Angaben nach den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums. Bei gutachtenwelt.de haben wir ein mathematisches Modell entwickelt, welches nach den Regeln des BMF akkurate Ergebnisse liefert. Sollte sich in der Bearbeitung herausstellen, dass der zertifizierte Gutachter bei der Gutachtenerstellung Abweichungen von Ihren Angaben vornehmen muss, so kann auch das Ergebnis der Restnutzungsdauer von der Ersteinschätzung abweichen.
Sobald uns die Unterlagen in vollständiger Form vorliegen, können wir Ihnen guten Gewissens versprechen, dass die Bearbeitungszeit bei 3 bis 10 Tagen liegen wird.
Selbstverständlich können wir uns über einen Mengenrabatt unterhalten. Bitte kontaktieren Sie dazu den Kundensupport unter info@gutachtenwelt.de.
Sollte Ihr Gutachten wider Erwarten nicht anerkannt werden, lassen wir Sie nicht allein: Wir unterstützen Sie beim Einspruchsverfahren – bisher mit einer Erfolgsquote von 100 %. Und falls es doch einmal zu einer Ablehnung kommen sollte, greift automatisch unsere 100 % Geld-zurück-Garantie. Die Kosten eines möglichen Finanzgerichtsverfahrens übernehmen wir vollständig und erhalten nur im Erfolgsfall 50 % des gewonnenen Streitwerts.