Steuern sparen
mit einem Restnutzungsdauer Gutachten

  • Für Immobilieninvestoren
  • Geld-zurück-Garantie
  • DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert

Der Ablauf zu einem verkürzten AfA Zeitraum

Durch unsere kostenlose Ersteinschätzung haben Sie schon vor dem Kauf eines Nutzungsdauergutachtens die Sicherheit, ob sich die Investition für Sie lohnt. Mit Erstellung der Ersteinschätzung gehen Sie keine Verbindlichkeit zum Kauf eines Gutachtens ein. Finden Sie in weniger als 5 Minuten heraus, ob sich die verkürzte Nutzungsdauer für Sie rechnet!

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Ersteinschätzung

Unsere kostenlose Einschätzung zeigt sofort transparent, ob und in welchem Umfang sich steuerliche Vorteile ergeben könnten.

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Beauftragung

Ergibt unsere kostenfreie Erstbewertung ein positives Ergebnis, können Sie die Erstellung Ihres persönlichen Gutachtens beauftragen.

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Gutachten erhalten

Sie erhalten ein professionelles Gutachten zum Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG.

Steuerliche Auswirkung mit verkürzter Nutzungsdauer

Die steuerliche Auswirkung durch ein Nutzungsdauer-Gutachten wird anhand eines konkreten Beispiels verdeutlicht. Bei dem vorliegenden Objekt beträgt der Kaufpreisanteil des Gebäudes inkl. der Kaufnebenkosten 350.000€. Der Steuersatz des Gemäß der AfA Tabelle aus §7 EStG soll der Gebäudeanteil über 2,00% pro Jahr abgeschrieben werden. Aufgrund der Gebäudesubstanz kann eine tatsächliche Nutzungsdauer von 22 Jahren nachgewiesen werden. Der Steuersatz des Investors liegt bei 42%.

Das Nutzungsdauergutachten ist lediglich eine zeitliche Verschiebung der steuerlichen Abschreibung, indem der Zeitraum komprimiert wird. Dies ist für jeden Investor relevant, der plant, sein Objekt nach 10-20 Jahren zu verkaufen, und mit dem frei gewordenen Eigenkapital neue Objekte zu erwerben. Der steuerliche Mehrwert eines Nutzungsdauer-Gutachtens steht den Kosten in keinem Vergleich gegenüber! Nutzen Sie unsere Expertise, um ihren Cashflow zu optimieren! Machen Sie Gebrauch von unserer kostenlosen Ersteinschätzung der tatsächlichen Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie.

Gerade bei älteren Gebäuden vor Baujahr 2000 bringt dieser Nachweis klare Vorteile:

  • Höhere jährliche Abschreibungen
  • Spürbare Steuerersparnis
  • Mehr Nettoertrag aus Ihrer Immobilie
Kostenfreie Ersteinschätzung

Preise für Nutzungsdauer Gutachten

Wir bieten unsere Gutachten mit und ohne Begehung an. Wenn sie sich gegen eine Begehung entscheiden übernehmen wir in dem Fall keine Garantie auf die Anerkennung, wenn die Ablehnungsbegründung eine fehlende Begehung ist.

Nutzungsdauergutachten
ohne Besichtigung

(inkl. MwSt)
  • Gutachten erstellt mit DIN ISO/IEC 17024 Zertifikat
  • Professionelle Fotodokumentation
  • Garantie auf Anerkennung nach aktueller Rechtsprechung

Nutzungsdauergutachten
mit Besichtigung

(inkl. MwSt)
  • Gutachten erstellt mit DIN ISO/IEC 17024 Zertifikat
  • Professionelle Fotodokumentation
  • Garantie auf Anerkennung nach aktueller Rechtsprechung

Wir freuen uns über zahlreiche zufriedene Kunden

Auswahl an Beispielen

Kostenfreie Ersteinschätzung
Restnutzungsdauer

Eigentumswohnung

Kaufpreis: 420.000 €
Nebenkosten: 48.594 €
Gebäude-Anteil: 72 %
Baujahr: 1905
Nutzungsdauer: 27 Jahre
AfA: 3,70%

Modernisierungen

  • Heizung 2014
  • Badezimmer 2015
  • Innenausbau 2023
Jährliche Steuerersparnis
Restnutzungsdauer

Eigentumswohnung

Kaufpreis: 300.000 €
Nebenkosten: 27.210€
Gebäude-Anteil: 78%

Baujahr: 1965
Nutzungsdauer: 12 Jahre
AfA: 8,33%

Modernisierungen

  • Badezimmer 2022
Jährliche Steuerersparnis

Gerichte erkennen Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 an

Quelle: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001348771

Kostenfreie Ersteinschätzung

Was beeinflusst die Restnutzungsdauer

Baujahr

Das Baujahr stellt einen wesentlichen Ausgangspunkt für die Beurteilung von Baukonstruktion, Materialbeschaffenheit und typischem Abnutzungsverhalten eines Gebäudes dar. Mit zunehmendem Gebäudealter ist eine objektspezifische Ermittlung der Restnutzungsdauer erforderlich. Im Rahmen eines professionellen Nutzungsdauergutachtens werden diese Parameter fachgerecht analysiert und bilden die Grundlage für eine belastbare steuerliche Bewertung.

Immobilientyp

Der Immobilientyp ist ein zentraler Faktor bei der Bestimmung der Restnutzungsdauer. Je nachdem, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder eine Gewerbeeinheit handelt, unterscheiden sich Nutzung, Abnutzung und Instandhaltungszyklen deutlich. Diese Unterschiede werden im Restnutzungsdauer-Gutachten systematisch erfasst und fließen direkt in die realistische Bewertung der verbleibenden Nutzungszeit ein.

Modernisierungen

Modernisierungen können die Restnutzungsdauer einer Immobilie spürbar verlängern. Maßnahmen wie die Erneuerung von Dach, Fassade, Fenstern, Heiztechnik oder Bädern verbessern den baulichen Zustand und reduzieren den altersbedingten Verschleiß. Im Restnutzungsdauer-Gutachten werden diese Investitionen systematisch erfasst und fließen unmittelbar in eine fundierte und steuerlich relevante Einschätzung ein.

Zustand

Der bauliche Zustand ist ein entscheidender Einflussfaktor im Restnutzungsdauer-Gutachten. Schäden, Abnutzung und Sanierungsrückstände können die verbleibende Nutzungsdauer reduzieren, während ein gepflegter und modernisierter Zustand diese deutlich verlängert. Auch individuelle Aspekte wie hochwertige Ausstattung oder durchgeführte energetische Sanierungen fließen strukturiert in die Bewertung ein und beeinflussen das Gutachtenergebnis direkt.

Fragen zu unseren Gutachten

Mit einem Restnutzungsdauer Gutachten von gutachtenwelt.de erhalten Sie eine präzise Einschätzung der tatsächlichen Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie. Unsere geprüften Sachverständigen bewerten Zustand, Bauqualität und Modernisierungen objektiv – digital unterstützt und auf Wunsch mit Begehung vor Ort. Das Ergebnis kann Ihnen helfen, die Abschreibungsdauer zu verkürzen und steuerliche Vorteile zu sichern. Wir übernehmen die komplette Abwicklung transparent, schnell und bundesweit

Bei gutachtenwelt.de haben wir uns für ein transparentes, aufwandgerechtes Preismodell entschieden, um Ihnen eine einfache Entscheidungsgrundlage geben zu können. Die Restnutzungsdauer Gutachten Kosten liegen daher unabhängig von der Größe und Komplexität bei einem Festpreis in Höhe von 850 € (inkl. MwSt.). Wir erheben selbstverständlich einen Aufschlag für die persönliche Begehung. Die komplette Kostenübersicht finden Sie auf unserer Preisübersicht

Diese Kosten können Sie natürlich steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

Ein Gutachten. Ein Preis. Volle Klarheit.

Ob sich ein Restnutzungsdauergutachten lohnt, hängt vor allem vom Alter und Zustand Ihrer Immobilie ab. Besonders lohnenswert ist es bei Gebäuden, die älter als 30 Jahre sind und noch keine umfassende Kernsanierung erfahren haben – hier bestehen meist gute Chancen auf eine verkürzte Nutzungsdauer und damit auf steuerliche Vorteile.

Wenn Sie als Kapitalanleger planen, ihre Immobilie nach 10-15 Jahren zu verkaufen, dann würden Sie bei dem regulären AfA-Zeitraum von 40 bzw. 50 Jahren eine Großteil des Abschreibepotentials ungenutzt lassen. Durch den verkürzten Zeitraum auf beispielsweise 20 Jahre könnten Sie den steuerlichen Aufwand verdoppeln und haben die Kosten des Nutzungsdauer Gutachtens bereits in einem Jahr wieder amortisiert.

Ob ein Vor-Ort-Termin nötig ist, hängt vom Einzelfall ab. Viele unserer Gutachten – etwa zur Nutzungsdauer oder Kaufpreisaufteilung – können heute rein digital erstellt werden, wenn ausreichend Objektunterlagen, Fotos und Angaben vorliegen.

Wir empfehlen dennoch die vor Ort Begehung durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen, damit das Gutachten auch reibungslos von ihrem Finanzamt anerkannt wird. Wir können diese deutschlandweit innerhalb kürzester Zeit durchführen. Die Mehrkosten betragen lediglich 350,00€ (inkl. MwSt.), welche Sie selbstverständlich ebenfalls steuerlich absetzen können.

Wenn Sie erst vor kurzer Zeit ein Objekt erworben haben, dann haben Sie wahrscheinlich nicht den Überblick über die Modernisierungen der letzten 20 Jahre. Aus unserer Erfahrung kann Ihnen ihre Hausverwaltung hier bestens weiter helfen. Die Erfassung in unserem online Formular ist extra so entwickelt, dass Sie den Link an ihre Hausverwaltung schicken können und diese für Sie die Daten einträgt. Die Daten bleiben gespeichert und somit können Sie anschließend das Formular an uns abschicken – natürlich sind die Daten dabei stets gesichert und nicht von einer anderen Person auffindbar (der 10 fache Lottogewinn ist da eher möglich).

Die Gebäude-Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet den jährlich absetzbaren Anteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes. Die Berechnung erfolgt in der Regel prozentual auf Basis des Gebäudewerts. Durch die steuerliche Berücksichtigung der AfA wird die steuerpflichtige Einkünftebasis gemindert, ohne dass ein tatsächlicher Mittelabfluss entsteht. Grundsätzlich richtet sich der Prozentsatz nach dem Baujahr des Gebäudes:

  • Baujahr bis 1925: 40 Jahre / 2,5%
  • Baujahr zwischen 1925 und 2023: 50 Jahre / 2,0%
  • Baujahr ab 2023: 33,33 Jahre / 3,33 %

Im Rahmen des Nutzungsdauer Gutachtens kann ein Sachverständiger die tatsächliche restliche Nutzungsdauer auf Basis des aktuellen Standes des Gebäudes feststellen und damit den Zeitraum der Abschreibung ggf. verkürzen. Der verkürzte Zeitraum sorgt für eine schnellere Abschreibung des Gebäudeanteils und somit steigt der nominale steuerliche Aufwand, der Jahr für Jahr angesetzt werden kann und das steuerliche Ergebnis reduziert.