Verkehrswertgutachten

Der belastbare Marktwert einer Immobilie.

Das Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert nach den anerkannten Verfahren der ImmoWertV — belastbar gegenüber Finanzamt, Gericht und Vertragspartnern.

Worum es geht

Was das Gutachten bewirkt

Das Verkehrswertgutachten bestimmt den aktuellen Marktwert einer Immobilie unabhängig und nachvollziehbar. Je nach Objekt kommen Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zum Einsatz.

Das Ergebnis ist ein Vollgutachten, das vor Finanzämtern und Gerichten Bestand hat.

Wofür es gut ist
  • Rechtssicherer, unabhängiger Marktwert
  • Für Erbschaft, Schenkung und Scheidung
  • Grundlage bei Kauf und Verkauf
  • Gerichts- und finanzamtsfest
Ablauf

So läuft es ab

  1. Wenige Minuten

    Angaben zum Objekt machen

    Sie vereinbaren ein kurzes Kennenlerngespräch, indem wir Informationen über Ihr Objekt erhalten oder Sie schicken uns alternativ Ihre Objektunterlagen zu.

  2. Kostenlos & Unverbindlich

    Angebot erhalten

    Sie erhalten von uns ein Angebot zur Erstellung des Verkehrswertgutachten

  3. Belastbare Wertschätzung

    Beauftragen und Gutachten erhalten

    Nach der Beauftragung besichtigt ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger und führt die Wertermittlung durch und versendet sie in Form eines Gutachtens.

Für wen & wann

Geeignet für — und der richtige Zeitpunkt

Geeignet für
  • Erben und Beschenkte
  • Eheleute in Trennung
  • Verkäufer und Käufer
  • Unternehmen (Bilanz)

Sinnvoll immer dann, wenn ein belastbarer Wert benötigt wird:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer — oft niedriger als der Ansatz des Finanzamts
  • Gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen
  • Vor einem geplanten Verkauf zur realistischen Preisfindung
Preise

Individuelles Angebot statt Pauschale.

Ein Verkehrswertgutachten ist immer objektindividuell — Umfang und Aufwand hängen von Objekt und Anlass ab. Deshalb erhalten Sie ein transparentes Festangebot, sobald die Eckdaten vorliegen. (inkl. MwSt.)

Angebot
Verkehrswertgutachten
Individuell
auf Anfrage
individuell nach Objekt & Anlass
  • Vollgutachten nach ImmoWertV
  • Gerichts- & finanzamtsfest
  • Für Erbschaft, Verkauf & Streitfälle
  • Fester Angebotspreis vorab
Transparent
So entsteht Ihr Angebot

Nach einer kurzen Sichtung der Objekt-Eckdaten erhalten Sie ein festes Angebot — noch bevor etwas beauftragt wird. Keine offenen Stundensätze.

  • Eckdaten sichten
  • Festes Angebot erhalten
  • Erst dann beauftragen
Rechtlicher Hintergrund

Recht, Nachweis & aktuelle Lage

Der Verkehrswert ist gesetzlich definiert und das Verfahren zu seiner Ermittlung normiert. Entscheidend ist, dass das Gutachten den formalen Anforderungen genügt — sonst erkennt das Finanzamt es nicht an. Worauf es ankommt und wie sich die Lage entwickelt hat.

Die Rechtsgrundlage

§ 194 BauGB

Definiert den Verkehrswert als den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Wertermittlungsstichtag zu erzielen wäre — ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.

ImmoWertV 2021

Seit 2022 regelt eine einzige Verordnung die Wertermittlung und löst die frühere Richtliniensammlung ab. Sie bestimmt die zulässigen Verfahren, die Datengrundlagen und die Herleitung des Bodenwerts.

§ 198 BewG

Bei Erbschaft und Schenkung dürfen Sie einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, als das typisierte Verfahren des Bewertungsgesetzes ergibt — der Nachweis erfolgt über ein Gutachten nach § 194 BauGB.

Woran ein Gutachten scheitert oder trägt

Die vier formalen Anforderungen

Qualifikation des Gutachters

Anerkannt sind der Gutachterausschuss sowie zertifizierte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige — bei uns nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Objektbezogene Aufnahme

Das Objekt wird konkret gewürdigt: Zustand, Ausstattung, Lage und Besonderheiten statt pauschaler Annahmen.

Verfahren nach ImmoWertV

Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren — begründet gewählt und mit den amtlichen Daten des Gutachterausschusses hergeleitet.

Nachvollziehbare Herleitung

Jeder Ansatz ist belegt und prüfbar. Nur so hält der Wert einer Nachfrage des Finanzamts oder einem Rechtsstreit stand.

Wie sich die Rechtslage entwickelt hat

Gesetzgeber und Finanzverwaltung haben die typisierten Werte über die Jahre angehoben — die Gerichte haben im Gegenzug den Nachweis des tatsächlichen Verkehrswerts gestärkt.

  1. 24.06.2024

    Finanzverwaltung zieht bei der Grundsteuer nach

    Nachweis möglich

    Ein gleichlautender Erlass der Länder lässt den Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts zu, wenn der festgestellte Grundsteuerwert den tatsächlichen Wert erheblich — um rund 40 % — übersteigt.

  2. 27.05.2024

    BFH öffnet die Grundsteuerbewertung

    Zugunsten der Eigentümer

    In zwei Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz (II B 78/23 und II B 79/23) stellt der Bundesfinanzhof klar: Bei einem deutlichen Auseinanderfallen von typisiertem und tatsächlichem Wert muss dem Eigentümer der Gegenbeweis offenstehen.

  3. seit 01.01.2023

    Nur noch qualifizierte Gutachter beim Wertnachweis

    Anforderung

    Mit dem Jahressteuergesetz 2022 schreibt § 198 Abs. 2 BewG fest, wer den niedrigeren Wert nachweisen darf: der Gutachterausschuss, zertifizierte Sachverständige oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

  4. 01.01.2023

    Höhere typisierte Werte bei Erbschaft und Schenkung

    Belastung gestiegen

    Das Jahressteuergesetz 2022 passt die Bewertungsverfahren der §§ 177 ff. BewG an die ImmoWertV 2021 an. In der Folge fallen die pauschal ermittelten Werte vielfach höher aus — und damit die Steuer, wenn niemand widerspricht.

  5. 01.01.2022

    ImmoWertV 2021 tritt in Kraft

    Eine einheitliche Verordnung ersetzt die bisherigen Wertermittlungsrichtlinien. Verfahren und Datengrundlagen sind seitdem bundesweit vereinheitlicht — die Anwendungshinweise (ImmoWertA) konkretisieren sie zusätzlich.

  6. 05.12.2019

    BFH konkretisiert den Wertnachweis

    Der Bundesfinanzhof befasst sich mit den Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (II R 9/18): Das Gutachten muss inhaltlich und methodisch den Vorgaben der Wertermittlung entsprechen, um das typisierte Ergebnis zu verdrängen.

  7. 10.04.2018

    BVerfG kippt die alten Einheitswerte

    Reform ausgelöst

    Das Bundesverfassungsgericht erklärt die jahrzehntealten Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer für verfassungswidrig — Ausgangspunkt der Neubewertung aller Grundstücke und der heutigen Nachweisdiskussion.

Unterm Strich:

Die pauschalen Werte des Fiskus sind nur der Ausgangspunkt. Wer den tatsächlichen Verkehrswert belegt, zahlt auf den belegten Wert — vorausgesetzt, das Gutachten kommt von einem anerkannten Sachverständigen und ist objektbezogen hergeleitet.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Je nach Objekt und Verfahren einige Tage bis wenige Wochen. Der Zeitrahmen wird bei der Anfrage genannt.
In der Regel ja — die Vor-Ort-Begehung ist Teil der sorgfältigen Wertermittlung.
Als Vollgutachten nach ImmoWertV ist es gegenüber Finanzämtern und Gerichten belastbar.
Kontakt

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