Der belastbare Marktwert einer Immobilie.
Das Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert nach den anerkannten Verfahren der ImmoWertV — belastbar gegenüber Finanzamt, Gericht und Vertragspartnern.
Was das Gutachten bewirkt
Das Verkehrswertgutachten bestimmt den aktuellen Marktwert einer Immobilie unabhängig und nachvollziehbar. Je nach Objekt kommen Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zum Einsatz.
Das Ergebnis ist ein Vollgutachten, das vor Finanzämtern und Gerichten Bestand hat.
- Rechtssicherer, unabhängiger Marktwert
- Für Erbschaft, Schenkung und Scheidung
- Grundlage bei Kauf und Verkauf
- Gerichts- und finanzamtsfest
So läuft es ab
- Wenige Minuten
Angaben zum Objekt machen
Sie vereinbaren ein kurzes Kennenlerngespräch, indem wir Informationen über Ihr Objekt erhalten oder Sie schicken uns alternativ Ihre Objektunterlagen zu.
- Kostenlos & Unverbindlich
Angebot erhalten
Sie erhalten von uns ein Angebot zur Erstellung des Verkehrswertgutachten
- Belastbare Wertschätzung
Beauftragen und Gutachten erhalten
Nach der Beauftragung besichtigt ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger und führt die Wertermittlung durch und versendet sie in Form eines Gutachtens.
Geeignet für — und der richtige Zeitpunkt
- Erben und Beschenkte
- Eheleute in Trennung
- Verkäufer und Käufer
- Unternehmen (Bilanz)
Sinnvoll immer dann, wenn ein belastbarer Wert benötigt wird:
- Erbschaft- und Schenkungsteuer — oft niedriger als der Ansatz des Finanzamts
- Gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen
- Vor einem geplanten Verkauf zur realistischen Preisfindung
Individuelles Angebot statt Pauschale.
Ein Verkehrswertgutachten ist immer objektindividuell — Umfang und Aufwand hängen von Objekt und Anlass ab. Deshalb erhalten Sie ein transparentes Festangebot, sobald die Eckdaten vorliegen. (inkl. MwSt.)
- Vollgutachten nach ImmoWertV
- Gerichts- & finanzamtsfest
- Für Erbschaft, Verkauf & Streitfälle
- Fester Angebotspreis vorab
Nach einer kurzen Sichtung der Objekt-Eckdaten erhalten Sie ein festes Angebot — noch bevor etwas beauftragt wird. Keine offenen Stundensätze.
- Eckdaten sichten
- Festes Angebot erhalten
- Erst dann beauftragen
Recht, Nachweis & aktuelle Lage
Der Verkehrswert ist gesetzlich definiert und das Verfahren zu seiner Ermittlung normiert. Entscheidend ist, dass das Gutachten den formalen Anforderungen genügt — sonst erkennt das Finanzamt es nicht an. Worauf es ankommt und wie sich die Lage entwickelt hat.
Die Rechtsgrundlage
Definiert den Verkehrswert als den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Wertermittlungsstichtag zu erzielen wäre — ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
Seit 2022 regelt eine einzige Verordnung die Wertermittlung und löst die frühere Richtliniensammlung ab. Sie bestimmt die zulässigen Verfahren, die Datengrundlagen und die Herleitung des Bodenwerts.
Bei Erbschaft und Schenkung dürfen Sie einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, als das typisierte Verfahren des Bewertungsgesetzes ergibt — der Nachweis erfolgt über ein Gutachten nach § 194 BauGB.
Die vier formalen Anforderungen
Anerkannt sind der Gutachterausschuss sowie zertifizierte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige — bei uns nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Das Objekt wird konkret gewürdigt: Zustand, Ausstattung, Lage und Besonderheiten statt pauschaler Annahmen.
Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren — begründet gewählt und mit den amtlichen Daten des Gutachterausschusses hergeleitet.
Jeder Ansatz ist belegt und prüfbar. Nur so hält der Wert einer Nachfrage des Finanzamts oder einem Rechtsstreit stand.
Wie sich die Rechtslage entwickelt hat
Gesetzgeber und Finanzverwaltung haben die typisierten Werte über die Jahre angehoben — die Gerichte haben im Gegenzug den Nachweis des tatsächlichen Verkehrswerts gestärkt.
- 24.06.2024
Finanzverwaltung zieht bei der Grundsteuer nach
Nachweis möglichEin gleichlautender Erlass der Länder lässt den Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts zu, wenn der festgestellte Grundsteuerwert den tatsächlichen Wert erheblich — um rund 40 % — übersteigt.
- 27.05.2024
BFH öffnet die Grundsteuerbewertung
Zugunsten der EigentümerIn zwei Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz (II B 78/23 und II B 79/23) stellt der Bundesfinanzhof klar: Bei einem deutlichen Auseinanderfallen von typisiertem und tatsächlichem Wert muss dem Eigentümer der Gegenbeweis offenstehen.
- seit 01.01.2023
Nur noch qualifizierte Gutachter beim Wertnachweis
AnforderungMit dem Jahressteuergesetz 2022 schreibt § 198 Abs. 2 BewG fest, wer den niedrigeren Wert nachweisen darf: der Gutachterausschuss, zertifizierte Sachverständige oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
- 01.01.2023
Höhere typisierte Werte bei Erbschaft und Schenkung
Belastung gestiegenDas Jahressteuergesetz 2022 passt die Bewertungsverfahren der §§ 177 ff. BewG an die ImmoWertV 2021 an. In der Folge fallen die pauschal ermittelten Werte vielfach höher aus — und damit die Steuer, wenn niemand widerspricht.
- 01.01.2022
ImmoWertV 2021 tritt in Kraft
Eine einheitliche Verordnung ersetzt die bisherigen Wertermittlungsrichtlinien. Verfahren und Datengrundlagen sind seitdem bundesweit vereinheitlicht — die Anwendungshinweise (ImmoWertA) konkretisieren sie zusätzlich.
- 05.12.2019
BFH konkretisiert den Wertnachweis
Der Bundesfinanzhof befasst sich mit den Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (II R 9/18): Das Gutachten muss inhaltlich und methodisch den Vorgaben der Wertermittlung entsprechen, um das typisierte Ergebnis zu verdrängen.
- 10.04.2018
BVerfG kippt die alten Einheitswerte
Reform ausgelöstDas Bundesverfassungsgericht erklärt die jahrzehntealten Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer für verfassungswidrig — Ausgangspunkt der Neubewertung aller Grundstücke und der heutigen Nachweisdiskussion.
Unterm Strich:
Die pauschalen Werte des Fiskus sind nur der Ausgangspunkt. Wer den tatsächlichen Verkehrswert belegt, zahlt auf den belegten Wert — vorausgesetzt, das Gutachten kommt von einem anerkannten Sachverständigen und ist objektbezogen hergeleitet.
Häufige Fragen
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