Leistungen

Diese drei Gutachtentypen muss jeder Immobilieninvestor kennen.

Gutachtenwelt erstellt Restnutzungsdauer-, Kaufpreisaufteilungs- und Verkehrswertgutachten — mit Hilfe digitalisierter Prozesse innerhalb von durchschnittlich zehn Tagen und dank der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 amtlich anerkannt. Welches Gutachten für Ihre Situation passend und lohnenswert ist, evaluieren wir gern gemeinsam in einem persönlichen Gespräch!

Im Detail

Was jedes Gutachten leistet.

Kurz umrissen, worum es bei jedem Gutachten geht, für wen es sich lohnt und worauf es rechtlich fußt.

Restnutzungsdauer-Gutachten

Weist die tatsächliche, kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach — und hebt damit die jährliche Abschreibung spürbar an.

Standardmäßig unterstellt das Finanzamt nach jedem Eigentümerwechsel eine pauschale Nutzungsdauer je Baujahr von 40 oder 50 Jahren. Ob die reale Restnutzungsdauer darunter liegt, lässt sie sich per Gutachten belegen. Die Abschreibung wird vorgezogen, die Steuerlast sinkt — bei Bestandsimmobilien oft der wirksamste Hebel.

WofürHöhere jährliche AfA
Für wenVermieter von Bestandsobjekte
Grundlage§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG
Zum Restnutzungsdauer-Gutachten

Kaufpreisaufteilung

Teilt den Kaufpreis sachgerecht in einen nicht abschreibbaren Boden- und einen abschreibbaren Gebäudeanteil auf.

Abschreiben lässt sich nur der Gebäudeanteil — je höher er angesetzt wird, desto größer die jährliche AfA. Die amtliche BMF-Arbeitshilfe unterschätzt häufig den Gebäudeanteil. Ein Gutachten belegt den Gebäudeanteil nach ausgewählten Verfahren und schafft eine belastbare, gegenüber dem Finanzamt haltbare Grundlage.

WofürGrößere Abschreibungsbasis
Für wenKäufer & Vermieter
Grundlage§ 7 Abs. 4 S. 1 EStG
Zur Kaufpreisaufteilung

Verkehrswertgutachten

Ermittelt den objektiven Marktwert einer Immobilie nachvollziehbar nach der Immobilienwertermittlungsverordnung.

Ob Erbschaft, Schenkung, Scheidung, anstehender Verkauf oder ein Nachweis gegenüber Behörden und Gerichten — ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten dokumentiert Lage, Zustand und wertbildende Faktoren prüffest. Es wird von Finanzämtern wie Gerichten gleichermaßen anerkannt.

WofürRechtssicherer Marktwert
Für wenErben, Eigentümer, Gerichte
GrundlageImmoWertV, § 194 BauGB
Zum Verkehrswertgutachten
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In einem persönlichen Gespräch besprechen wir Ihre Situation und evaluieren, ob sich der Einsatz eines Gutachtens für Sie lohnt.

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