Diese drei Gutachtentypen muss jeder Immobilieninvestor kennen.
Gutachtenwelt erstellt Restnutzungsdauer-, Kaufpreisaufteilungs- und Verkehrswertgutachten — mit Hilfe digitalisierter Prozesse innerhalb von durchschnittlich zehn Tagen und dank der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 amtlich anerkannt. Welches Gutachten für Ihre Situation passend und lohnenswert ist, evaluieren wir gern gemeinsam in einem persönlichen Gespräch!
Im Detail
Was jedes Gutachten leistet.
Kurz umrissen, worum es bei jedem Gutachten geht, für wen es sich lohnt und worauf es rechtlich fußt.
Restnutzungsdauer-Gutachten
Weist die tatsächliche, kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach — und hebt damit die jährliche Abschreibung spürbar an.
Standardmäßig unterstellt das Finanzamt nach jedem Eigentümerwechsel eine pauschale Nutzungsdauer je Baujahr von 40 oder 50 Jahren. Ob die reale Restnutzungsdauer darunter liegt, lässt sie sich per Gutachten belegen. Die Abschreibung wird vorgezogen, die Steuerlast sinkt — bei Bestandsimmobilien oft der wirksamste Hebel.
Teilt den Kaufpreis sachgerecht in einen nicht abschreibbaren Boden- und einen abschreibbaren Gebäudeanteil auf.
Abschreiben lässt sich nur der Gebäudeanteil — je höher er angesetzt wird, desto größer die jährliche AfA. Die amtliche BMF-Arbeitshilfe unterschätzt häufig den Gebäudeanteil. Ein Gutachten belegt den Gebäudeanteil nach ausgewählten Verfahren und schafft eine belastbare, gegenüber dem Finanzamt haltbare Grundlage.
Ermittelt den objektiven Marktwert einer Immobilie nachvollziehbar nach der Immobilienwertermittlungsverordnung.
Ob Erbschaft, Schenkung, Scheidung, anstehender Verkauf oder ein Nachweis gegenüber Behörden und Gerichten — ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten dokumentiert Lage, Zustand und wertbildende Faktoren prüffest. Es wird von Finanzämtern wie Gerichten gleichermaßen anerkannt.