Kaufpreisaufteilung

Höherer Gebäudeanteil, höhere Abschreibung.

Abschreibbar ist nur das Gebäude — nicht der Grund und Boden. Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung trennt beide Werte belastbar und schafft in der Regel eine höhere Abschreibungsbasis als die pauschale Schätzung des Finanzamts.

Der eigentliche Hebel

Nicht früher abschreiben — mehr abschreiben.

Steuerlich sind Grund und Gebäude zwei getrennte Wirtschaftsgüter: Der Boden nutzt sich nicht ab, abgeschrieben wird allein das Gebäude. Die Kaufpreisaufteilung bewegt nicht die Zeitachse. Sie vergrößert den Betrag, der überhaupt abgeschrieben werden darf: Der Gebäudeanteil ist die Bemessungsgrundlage der AfA. Fällt er belastbar höher aus als die pauschale Schätzung des Finanzamts, steigt jeder einzelne Jahresbetrag — über die gesamte Nutzungsdauer hinweg. Das ein echtes Plus an Abschreibungsvolumen.

Wie hoch dieser Anteil ausfällt, entscheidet das Bewertungsverfahren. Standardmäßig kommt die pauschale BMF-Arbeitshilfe zum Einsatz — Gutachtenwelt prüft, ob bei Ihre Bemessungsgrundlage der AfA zu niedrig festgestellt wurde.

Beispiel · Kaufpreis 500.000 €, Wohngebäude mit 2 % AfA
Derselbe Kaufpreis, dieselbe Nutzungsdauer — nur der Gebäudeanteil unterscheidet sich.
Pauschal geschätzt
67 %
Gebäudeanteil
Basis 335.000 €
AfA 6.700 € / Jahr
Mit Gutachten
81 %
Gebäudeanteil
Basis 405.000 €
AfA 8.100 € / Jahr
Differenz
+ 1.400 €
mehr AfA pro Jahr

Bei 42 % Grenzsteuersatz rund 588 € Steuer pro Jahr — Jahr für Jahr.

Die Verfahren

Der Standardweg ist selten der beste.

Die Kaufpreisaufteilung wird üblicherweise per BMF-Arbeitshilfe oder Vergleichswertverfahren erledigt — bequem, aber pauschal. Beide unterstellen eine Einheitslogik für alle Objekte, ganz ähnlich wie die pauschalen 50 Jahre bei der Restnutzungsdauer, und liefern bei Kapitalanlagen meist den niedrigsten Gebäudeanteil, also das geringste Abschreibungsvolumen.

Für vermietete Immobilien ist ein ertragswertorientierter Ansatz sachgerechter — und rechtlich zulässig, sofern die Verfahrenswahl objektbezogen begründet wird. Genau das leistet Gutachtenwelt: Wir wenden für Ihre Kapitalanlage das passende Verfahren an und begründen es rechtssicher — für einen höheren, tragfähig hergeleiteten Gebäudeanteil.

Gebäudeanteil je Verfahren — dasselbe Objekt
Was der Standardweg ergibt, und was nach Prüfung der zulässigen Alternativen begründbar bleibt.
ErtragswertverfahrenAnsatz der BMF-Arbeitshilfe
nicht passend67 %
SachwertverfahrenHerstellungskosten
nicht passend71 %
Vergleichswertverfahrenvergleichbare Verkäufe
nicht passend74 %
Umgekehrtes Ertragswertverfahrennicht in der BMF-Arbeitshilfe
passendes Verfahren81 %
+ 14 Prozentpunkte Gebäudeanteilim Beispiel + 1.400 € Abschreibung pro Jahr — nur weil ein anderes zulässiges Verfahren trägt.

Vergleichswert

Leitet den Wert aus tatsächlichen Verkäufen vergleichbarer Objekte ab. Setzt eine belastbare Datenbasis voraus — liegt sie vor, ist das Verfahren aussagekräftig und wird trotzdem selten herangezogen.

Ertragswert

Standardweg

Rechnet über die erzielbaren Mieten und liegt der Arbeitshilfe zugrunde. Passend bei klaren Ertragsverhältnissen — als pauschaler Automatismus aber häufig zu Ihren Lasten.

Sachwert

Geht von den Herstellungskosten aus. Die erste Wahl, wenn Vergleichs- oder Ertragsdaten fehlen — etwa bei eigengenutzten oder besonders individuellen Objekten.

Umgekehrter Ertragswert

Oft besser als Standard

Dreht die Rechnung: Aus dem gezahlten Kaufpreis und den tatsächlichen Erträgen wird der Bodenwert abgeleitet und der Gebäudeanteil verbleibend bestimmt. In der BMF-Arbeitshilfe nicht enthalten, gutachterlich aber zulässig — und für vermietete Objekte meist die passendste Variante.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ob das Verfahren trägt, lässt sich vorab prüfen.

Wir rechnen die Kaufpreisaufteilung im umgekehrten Ertragswertverfahren — dem Weg, der bei vermieteten Objekten in der Regel den am besten begründbaren Gebäudeanteil ergibt. Ob er das auch bei Ihrem Objekt tut, hängt von wenigen Größen ab: Miete, Bodenrichtwert, Baujahr, Fläche. Genau die fragen wir im Formular ab. Auf dieser Basis schätzt ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger ein, was realistisch drin ist. Es ist eine Einschätzung anhand Ihrer Angaben — keine Prüfung von Unterlagen und keine Bewertung des Objekts. Erst danach entscheiden Sie.

Kommt bei Ihrem Objekt kein besseres Ergebnis heraus als beim Standardweg des Finanzamts, sagen wir das offen — dann sparen Sie sich das Gutachten.

Kostenlose Beratung
Das erfahren Sie vorab
  • Ob das Verfahren bei Ihrem Objekt greiftEingeschätzt anhand der Angaben, die Sie zum Objekt machen.
  • Welcher Gebäudeanteil erreichbar istDie begründbare Aufteilung im Vergleich zum Standardweg des Finanzamts.
  • Was das steuerlich bedeutetDie zusätzliche Abschreibung pro Jahr, überschlagen auf Ihre Angaben.
  • Festpreis und DauerVerbindlicher Preis und Zeitrahmen, bevor Sie beauftragen — unverbindlich und kostenfrei.
Ablauf

Erst prüfen wir, dann kaufen Sie

Wenige Angaben genügen — vor der Beauftragung sehen Sie, was erreichbar ist.

  1. wenige Minuten

    Angaben zum Objekt machen

    Sie füllen unser Formular aus und schicken es ab. Die Angaben laufen digital über ein sicheres Portal.

  2. anwendbar statt pauschal

    Umgekehrte Ertragswertmethode geprüft

    Wir prüfen, ob die umgekehrte Ertragswertmethode gegenüber dem Standardweg der BMF-Arbeitshilfe tatsächlich zu einem besseren Ergebnis führt.

  3. kostenlos & unverbindlich

    Ersteinschätzung mit Zielkorridor

    Sie erfahren vorab, welcher Gebäudeanteil für Ihr Objekt realistisch erreichbar ist — als belastbarer Korridor, nicht als Versprechen. Erst dann entscheiden Sie.

  4. prüffest

    Beauftragen und Gutachten erhalten

    Nach der Beauftragung plausibilisiert ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger die Ermittlung und zeichnet das Gutachten.

Preise

Ein Festpreis — vor der Beauftragung klar.

Die Kaufpreisaufteilung erstellt Gutachtenwelt zum festen Pauschalpreis. Er richtet sich nach der Objektgröße und steht schon vor der Beauftragung fest.

Festpreis
Kaufpreisaufteilung
Pauschal
595 €
je nach Objektgröße · inkl. MwSt.
  • Rechtssichere Aufteilung nach ImmoWertV
  • Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Bereit für die Steuererklärung
Warum ein Festpreis?

Keine Stundensätze, kein Nachverhandeln: Sie kennen den Preis, bevor Sie beauftragen. Rückfragen des Finanzamts wickelt Gutachtenwelt für Sie ab.

  • Preis vor Beauftragung fix
  • Keine versteckten Kosten
  • Rückfragen des Finanzamts inklusive
Kostenlose Beratung
Kombi-Paket

Kaufpreisaufteilung + Restnutzungsdauer gemeinsam beauftragen.

Beide Hebel greifen ineinander: Die Aufteilung erhöht die Abschreibungsbasis, das Restnutzungsdauer-Gutachten verkürzt den Zeitraum. Aus einer Hand — nur eine Begehung, ein Ansprechpartner, ein abgestimmtes Ergebnis.

Kaufpreisaufteilung+Restnutzungsdauernur eine Begehung
Rechtlicher Hintergrund

Recht & Nachweis

Die Aufteilung nach realen Verkehrswerten ist höchstrichterlich gefestigt.

Die Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 4 EStG — abschreibbar ist nur das Gebäude; seine Anschaffungskosten bilden die AfA-Basis. § 8 ImmoWertV — der Wert wird über Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren ermittelt; die Wahl richtet sich nach dem Einzelfall und ist zu begründen.

BFH IX R 12/21 (20.09.2022) — die drei Verfahren stehen gleichrangig nebeneinander; kein Verfahren hat Vorrang.

Warum die Arbeitshilfe kein Maßstab ist

BFH IX R 26/19 (21.07.2020): Die BMF-Arbeitshilfe ist nicht bindend und bildet die realen Verkehrswerte nicht zuverlässig ab — sie verengt die Bewertung auf ein vereinfachtes Sachwertverfahren ohne Marktanpassung. In gefragten Lagen drückt das den Gebäudeanteil.

Im Streitfall ist der Gebäudeanteil durch ein qualifiziertes, unabhängiges Sachverständigengutachten zu ermitteln.

Historie

Vom Excel-Tool zur höchstrichterlichen Grenze

Wie sich Arbeitshilfe und Rechtsprechung zur Kaufpreisaufteilung entwickelt haben — und warum das Gutachten heute den Ausschlag gibt.

  1. 2026

    Widerlegbar bleibt widerlegbar

    Aktuelle Fassung

    Die Arbeitshilfe liegt in aktualisierter Fassung vor und fragt die Daten in der Reihenfolge Vergleichs-, Ertrags-, Sachwertverfahren ab. Sie bleibt eine typisierte Schätzung — sachverständig begründet ist sie widerlegbar.

  2. 20.09.2022

    Kein Verfahren hat Vorrang

    BFH IX R 12/21

    Der BFH bestätigt die Gleichrangigkeit der Verfahren. Entscheidend ist nicht das Schema, sondern die nachvollziehbare Begründung der Verfahrenswahl im konkreten Fall.

  3. 01.01.2022

    Eine einheitliche Wertermittlung

    ImmoWertV 2021

    Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung führt die Regeln zusammen: Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren stehen gleichrangig nebeneinander, die Wahl richtet sich nach dem Einzelfall.

  4. April 2021

    Überarbeitete Arbeitshilfe

    Reaktion des BMF

    Das BMF passt Tool und Anleitung an die Vorgaben des BFH an — an der typisierenden Grundanlage ändert das nichts.

  5. 21.07.2020

    Die Arbeitshilfe ist nicht bindend

    BFH IX R 26/19

    Der BFH stellt klar: Das Tool verengt die Bewertung auf ein vereinfachtes Sachwertverfahren ohne regionale Marktanpassung und bildet reale Verkehrswerte nicht zuverlässig ab. Im Streitfall ist ein Sachverständigengutachten einzuholen.

  6. 11.04.2014

    Das Excel-Tool des BMF erscheint

    BMF-Arbeitshilfe

    Das Bundesfinanzministerium stellt eine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises bereit. Finanzämter rechnen seither überwiegend mit diesem typisierten Schema.

  7. 10.10.2000

    Aufteilung nach Verkehrswerten

    BFH IX R 86/97

    Ein Gesamtkaufpreis ist nach dem Verhältnis der Verkehrswerte von Grund und Boden zu Gebäude aufzuteilen — nicht nach einer Restwertmethode. Die Grundregel gilt bis heute.

Stand: Juli 2026. Überblick über Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.

Checkliste: belastbare Kaufpreisaufteilung

Damit die Aufteilung der Prüfung standhält, sollte sie diese Punkte erfüllen.

Qualifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Passendes, begründetes Verfahren nach Objektart und Datenlage — mit Begründung der Wahl.
Boden- und Gebäudewert getrennt ermittelt und anschließend ins Verhältnis gesetzt.
Objektmerkmale & Marktdaten belegt Baujahr, Zustand, Ausstattung, Lage, Mieten.
Klarer Bewertungsstichtag nachvollziehbar dokumentiert.
Möglichst früh verankert idealerweise im Kaufvertrag oder mit begleitendem Gutachten.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Weil es meist die pauschale BMF-Arbeitshilfe nutzt, die in gefragten Lagen den Bodenwert betont. Der BFH hat 2020 klargestellt, dass sie nicht bindend ist — ein objektbezogenes Gutachten kann einen höheren, belegten Gebäudeanteil durchsetzen.
Das hängt vom Objekt ab. Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren sind gleichwertig; bei vermieteten Objekten führt oft das Ertragswertverfahren zum höchsten belastbaren Gebäudeanteil. Gutachtenwelt rechnet die zulässigen Verfahren automatisiert und wählt das am besten begründbare.
Am besten früh — idealerweise schon im Kaufvertrag oder mit begleitendem Gutachten. Nachträglich ist es möglich, aber ein plausibler, gutachterlicher Nachweis ist dann besonders wichtig.
Beispiele

Vorher / Nachher

Beispielfälle, die von einem Gutachten profitiert haben.

Beispiel: Eigentumswohnung

Beispiel: Eigentumswohnung

Das Kaufpreisaufteilung Gutachten der Eigentumswohnung aus Hamburg hat den Gebäudeanteil, der nach Ertragswertverfahren 62 % beträgt, auf 76 % nach oben korrigiert.

Pauschal (Finanzamt)Gebäudeanteil 62 %
Mit GutachtenGebäudeanteil 76 %

Steigerung der jährlichen AfA um 23 %

Beispiel: Mehrfamilienhaus

Beispiel: Mehrfamilienhaus

Das Kaufpreisaufteilung Gutachten des Mehrfamilienhauses aus Berlin hat den Gebäudeanteil, der nach Ertragswertverfahren 67 % beträgt, auf 79 % nach oben korrigiert.

Pauschal (Finanzamt)Gebäudeanteil 67 %
Mit GutachtenGebäudeanteil 79 %

Steigerung der jährlichen AfA um 18 %

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Zur Ersteinschätzung

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