Allgemeine Geschäftsbedingungen

0. Vorwort

Wir haben uns bei der Formulierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bemüht, eine möglichst verständliche und anwenderfreundliche Darstellung zu wählen. Durch das Anklicken des entsprechenden Feldes „Einverstanden“ in den vorgesehenen Formularen schließen Sie einen Vertrag auf Grundlage der nachstehenden AGB.

Bitte lesen Sie diese AGB vorab sorgfältig durch. Mit dem Anklicken des Kästchens bestätigen Sie, dass Sie den Inhalt der Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen haben und diesen zustimmen. Sie haben die Möglichkeit, die AGB zu speichern oder auszudrucken.

1. Allgemeines

1.1 Grundlage sämtlicher Dienstleistungsverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit sie in die Vertragsbeziehung einbezogen wurden.

1.2 Enthält der Vertrag neben diesen AGB weitere Vereinbarungen oder Bedingungen in Schrift- oder Textform, so gelten im Falle widersprüchlicher Regelungen vorrangig die Bestimmungen jener ergänzenden Vertragsdokumente.

1.3 Der Auftragnehmer kann zur Erfüllung seiner Leistungen Subunternehmer einsetzen. Dies erfolgt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Subunternehmer dürfen ihrerseits weitere Subunternehmer beauftragen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch stets alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Eine Vergabe an Subunternehmer unterbleibt, sofern der Auftragnehmer erkennt, dass dadurch berechtigte Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt würden.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Gegenstand der Tätigkeit des Auftragnehmers ist die Erstellung von Sachverständigengutachten als Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Der Auftragnehmer handelt hierbei als selbständiger Unternehmer.

2.2 Art und Umfang der Leistungen werden in individuellen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt.

2.3 Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt erbracht. Maßgeblich sind hierbei die aktuelle Rechtslage, die anerkannten Regeln der Praxis sowie neueste fachliche Erkenntnisse.

2.4 Bei der Ausführung seiner Tätigkeiten bleibt der Auftragnehmer in der Wahl von Arbeitszeit, Arbeitsort und Vorgehensweise frei und unterliegt keinen Weisungen des Auftraggebers. Er organisiert seine Arbeit so, dass eine effiziente und ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsgegenstandes gewährleistet ist. Die Koordination der Tätigkeiten erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle für die Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig und richtig an den Auftragnehmer übermittelt werden. Kommt es infolge verspäteter oder unzureichender Mitwirkung zu Verzögerungen, haftet der Auftragnehmer hierfür nicht. Die unter „Haftung/Freistellung“ aufgeführten Bestimmungen gelten entsprechend.

3.2 Erfolgt die vom Auftraggeber geschuldete Mitwirkung, insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Daten, Informationen oder Unterlagen, nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsschluss, gilt der Auftrag als abgeschlossen, ohne dass der Auftragnehmer zur weiteren Leistung verpflichtet ist. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge ist ausgeschlossen.

4. Vergütung / Honorar

4.1 Der Auftrag kommt erst mit Eingang der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars über das vom Auftragnehmer bereitgestellte Online-Portal zustande. Eine bloße Bestellung oder Datenübermittlung durch den Auftraggeber begründet noch keinen Anspruch auf Leistungserbringung.

4.2 Das Honorar ist im Voraus und ohne Abzug über die im Online-Portal angebotenen Zahlungsmethoden zu entrichten. Der Auftragnehmer ist erst nach erfolgreichem Zahlungseingang zur Leistungserbringung verpflichtet.

5. Haftung / Freistellung

5.1 Eine Haftung des Auftragnehmers besteht uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aufgrund eines abgegebenen Garantieversprechens (sofern nichts anderes vereinbart wurde) sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer lediglich für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Diese Haftungsgrundsätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

5.2 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund von Pflichtverletzungen oder Rechtsverstößen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.

6. Rechtsschutz

6.1 Erkennt das Finanzamt das durch den Auftragnehmer erstellte Gutachten nicht unmittelbar an, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens zu unterstützen.

6.2 Diese Unterstützung kann insbesondere die Anpassung bzw. Nachbesserung des Gutachtens unter Einbeziehung der Einwendungen des Finanzamtes sowie die Erstellung und Bereitstellung von Musterschreiben für Einsprüche oder Stellungnahmen an das Finanzamt umfassen.

Eine anwaltliche oder steuerliche Beratung erfolgt hierbei nicht. Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Inhalte, Hinweise und Musterschreiben dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Unterstützung des Auftraggebers und ersetzen keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung durch hierzu befugte Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte oder Steuerberater).

7. Geld-zurück-Garantie

7.1 Fällt die Entscheidung des Finanzamtes trotz der vom Auftragnehmer erstellten Stellungnahmen, Einsprüche oder überarbeiteten Gutachten für das betreffende Steuerjahr negativ aus, kann der Auftraggeber die Geld-zurück-Garantie des Auftragnehmers beanspruchen.

7.2 Der Auftragnehmer darf die Rückzahlung des Honorars von der Bevollmächtigung einer Steuerkanzlei durch den Auftraggeber zur Erhebung einer Klage vor dem Finanzgericht abhängig machen.

7.3 Wird eine solche Klage eingereicht, übernimmt der Auftragnehmer sämtliche durch das Finanzgerichtsverfahren entstehenden Kosten und stellt den Auftraggeber vollständig hiervon frei.

7.4 Im Erfolgsfall steht dem Auftragnehmer eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 50 % des gewonnenen Streitwertes zu, üblicherweise 50 % der erzielten Steuerersparnis über einen Zeitraum von drei Jahren.

7.5 Die Pflichten des Auftragnehmers aus der Geld-zurück-Garantie und der Kostenfreistellung entfallen, auch rückwirkend, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  • nicht fristgerechte Weiterleitung relevanter Unterlagen (Ziffer 7.5.1),

     

  • fehlendes Eigentum des Auftraggebers an der Immobilie (Ziffer 7.5.2),

     

  • eigenmächtiges Handeln des Auftraggebers im Verfahren ohne Zustimmung des Auftragnehmers (Ziffer 7.5.3),

     

  • Ablauf von mehr als 24 Monaten seit Gutachtenerstellung (Ziffer 7.5.4),

     

  • unrichtige oder geänderte Angaben des Auftraggebers (Ziffer 7.5.5),

     

  • fehlende Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die negative Entscheidung (Ziffer 7.5.6),

     

  • unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers (Ziffer 7.5.7).

8. Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Eine ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber ist möglich, wenn die durch das Gutachten festgestellte Nutzungsdauer über der gesetzlich für das entsprechende Baujahr festgelegten Nutzungsdauer liegt oder drei Jahre über der Restnutzungsdauer aus der kostenlosen Ersteinschätzung liegt, sofern die zur Ersteinschätzung übermittelten Angaben korrekt waren.

8.2 Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, die Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers erhalten und akzeptiert zu haben.

8.3 Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn die vom Auftraggeber übermittelten Angaben oder Unterlagen offensichtlich fehlerhaft sind, rechtliche Vorschriften der Erstellung eines Gutachtens entgegenstehen oder der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungen unterlässt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen in diesem Fall nicht.

8.4 Beide Parteien behalten das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für alle Mitarbeiter und/oder sonstigen Dritten, die Zugriff auf vertragsbezogene Informationen erhalten. Die Vertraulichkeitspflicht besteht zeitlich unbegrenzt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

9.2 Der Auftragnehmer sichert zu, bei der Ausführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), vollständig einzuhalten.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung; das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

10.2 Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberührt.

10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu unterstützen. Er stellt dem Auftragnehmer die hierfür erforderlichen Informationen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

10.4 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

10.5 Änderungen dieser AGB kann der Auftragnehmer aus triftigen Gründen, wie etwa geänderten gesetzlichen Vorgaben, neuer Rechtsprechung oder Anpassungen der Geschäftsstrategie, vornehmen. Über die Änderungen wird der Bestandskunde spätestens zwei Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail informiert. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein Widerspruch, gilt die Zustimmung als erteilt. Widerspricht der Kunde, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens kündigen. Die Änderungsmitteilung wird auf Frist und Folgen des Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.

11. Verbraucherschlichtung

Gemäß § 36 VSBG weist der Anbieter darauf hin, dass er an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch nicht verpflichtet ist.